Absage Konzert am 08.09.2024

Warum musste das Konzert am 08.09.2024 abgesagt werden?


Für den 08.09.2024 war ein Konzert des Förderverein Orgelmuseum Franziskanerkirche Kelheim e. V. für Orgel und Blechbläserquintett geplant:

Stefan Metz, Münsterorganist Moosburg, Orgel
TRITONUS BRASS Blechbläserquintett

Herr Pfarrer Röhrner hat schon im Vorfeld versucht, das Konzert zu verhindern und hat bei der „Deutsche Stiftung Denkmalschutz“ die vom Förderverein dort vorgenommene Anmeldung des Konzertes und der Führungen am Nachmittag in das bundesweite Programm zum „Tag des offenen Denkmals“ streichen lassen.

Nunmehr hat Herr Pfarrer Röhrner mit eMail vom 05.09.2024 an den Organisten geschrieben:

„Grüß Gott Herr Münstermusiker Metz,
lieber Stefan,
nach Ankündigung von Herrn Hopfner veranstaltet er mit Dir am kommenden Sonntag ein Konzert in der Franziskanerkiche Kelheim.

DAS KONZERT IST UNTERSAGT!

Bereits im Juni wurde Herrn Hopfner dies mitgeteilt,
leider nimmt er die Konzertankündigung nicht zurück.

Ich weise darauf hin, dass weder er noch der Verein Eigentümer ist, als Kirchenverwaltungsvorstand und rector ecclesia weise ich auf das Verbot hin und stelle neben den allgemeinen juristischen Konsequenzen (u.a. Hausfriedensbruch) auch auf die kirchenrechtlichen Belange in Anrechnung, die sich gleichzeitig in der kirchlichen Dienstordnung wiederfinden.


Ich fordere daher auf, das Konzert abzusagen
und mir dies bis spätestens Freitag, 6. September, 18.00 Uhr mindestens textlich mitzuteilen.


Herzliche Grüße
Reinhard Röhrner“

(Hervorhebung in Großschrift durch den Förderverein)

Der Organist hat dem Förderverein daraufhin mitgeteilt, dass er – wegen der angedrohten persönlichen und beruflichen Konsequenzen – die Teilname am Konzert absagen muss.

Der Förderverein muss deshalb das Konzert leider absagen!

Der Förderverein weist darauf hin, dass

  • kein Recht besteht, dem Organisten Hausverbot zu erteilen – der Förderverein hat ein Nutzungsrecht. Die Nutzung wurde durch die Kirchenstiftung zwar „gekündigt“, ob aber diese Kündigung überhaupt das Nutzungsrecht des Fördervereins „beendet“, weil sie inhaltlich begründet ist, wie die Kirchenstiftung vertreten durch Herrn Pfarrer Röhrner behauptet, wird sich erst in dem von der Kirchenstiftung eingeleiteten Rechtsstreit vor dem LG Regensburg, AZ 73 O 1113/24 (=Räumungsklage), mit dem Urteil zeigen.
  • der Batteriestatus der elektronischen Schlösser seit längerer Zeit bedenklich niedrig ist, weshalb der Förderverein die Kirchenstiftung (Herrn Pfarrer Röhrner und Kirchenpfleger Prasch) bereits mehrfach aufgefordert hat, die Batterien zu ersetzen. Als Antwort dazu hat der Rechtsanwalt der Kirchenstiftung per eMail vom 03.09.2024 mitgeteilt:

„… Sofern nun der Batteriestatus an dem Gittertor oder am Zugang der Haupteingangstüre schwächer werden sollte, bedeutet dies durch unsere Mandantin keinen aktiven besitzstörerischen Eingriff. Im Übrigen sind selbst bei schwacher Batterie Zugänge technisch noch möglich und es stünde über die Hintereingangstüre (Zugang über Fl.Nr. 635) eine weitere batteriegeladene Türe zur Verfügung. …“