Kirchenanzeiger vom 13.07.2024 – WARUM IST EIN NUTZUNGSVERTRAG NOTWENDIG?
Behauptung im „Kirchenanzeiger“ | Stellungnahme des Vereins |
„Der Nutzungsvertrag, den die Kirchenstiftung dem Orgelverein angeboten hatte, würde die Rechte von Eigentümer und Verein ordentlich regeln. Dieser entspricht ähnlichen Nutzungsverträgen, wie sie auch die Stadt Kelheim verwendet. Stadt und Pfarrei haben etwa auch einen Nutzungsvertrag für den Kirchplatz. Bei der Franziskanerkirche sind dabei auch die besonderen Verhältnisse einer geweihten Kirche zu berücksichtigen. Für ein faires Miteinander hat die Kirchenstiftung diesen Vertrag vorgelegt und hätte auf ein Nutzungsentgelt verzichtet.“ Der Verein hat diesen pauschal abgelehnt, die Bitte um einen konstruktiven Dialog lehnte der Verein ab.“ | die Aussage ist falsch |
richtig ist: ein schriftlicher Nutzungsvertrag ist nicht erforderlich es gibt einen mündllichen Nutzungsvertrag, der jahrzehntelang praktiziert und gelebt wurde. da Herrn Pfarrer Röhrner offensichtlich daran nicht gefällt, dass er den Förderverein nicht so kontrollieren und einschränken kann, wie er sich das vorstellt, fordert die Kirchenstiftung eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit Inhalten, die als „Knebelvertrag“ bezeichent werden müssen. | |
richtig ist weiter: der dem Verein vorgelegte Nutzungsvertrag entspricht weder ähnlichen Nutzungsverträgen noch regelt er ein „faires Miteinander“ wir verweisen auf die Ausführungen zur Nutzungsvereinbarung | |
richtig ist außerdem: der Verein hat die Unterzeichnung nicht pauschal abgelehnt, sondern lehnt die den Verein benachteiligenden Regelungen ab und hat einen Gegenvorschlag unterbreitet, der den fast 30 Jahre gelebten Verhältnissen entspricht wir verweisen auf die Ausführungen zur Nutzungsvereinbarung |
Behauptung im „Kirchenanzeiger“ | Stellungnahme des Vereins |
„Der Verein hat diesen pauschal abgelehnt, die Bitte um einen konstruktiven Dialog lehnte der Verein ab.“ | die Aussage ist falsch demnächst mehr… |
Behauptung im „Kirchenanzeiger“ | Stellungnahme des Vereins |
„Aus Sicht des Vereins sollte die Kirchenstiftung nur noch zwei oder drei Gottesdienste im Jahr feiern dürfen, die bereits im Vorjahr angemeldet und vom Verein genehmigt werden sollten. Weitere Nutzung wäre nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Verein möglich, für die Nutzung der Orgeln würde eine Gebühr fällig.“ | die Aussage ist falsch demnächst mehr… |
richtig ist: in dem diesseitigen Entwurf einer_Nutzungsvereinbarung_(Entwurf_Verein_22042024) wurde formuliert: „Die Kirchenstiftung teilt dem Orgelmuseum zum Ende eines Kalenderjahres die feststehenden Termine für Gottesdienste im darauffolgenden Kalenderjahr mit. Es handelt sich in der Regel um die Gottesdienste am Patrozinium der ehemaligen Franziskanerkirche sowie der Michaelskirche, nach derzeitigem Stand um 2-3 Gottesdienste pro Jahr. Termine für Hochzeiten werden unter Berücksichtigung der Belange des Orgelmuseums möglichst frühzeitig abgestimmt und erst nach Zustimmung des Orgelmuseums von der Pfarrkirchenstiftung dem Hochzeitspaar zugesagt.“ Schon aus der Formulierung „nach derzeitigem Stand“, die sich auf die Praxis der vergangenen Jahrzehnte bezieht, ergibt sich entgegen der Behauptung keine Beschränkung („… nur noch 2-3…“) |