Kirchenanzeiger vom 13.07.2024 – WEM GEHÖRT DIE FRANZISKANERKIRCHE?

Behauptung im „Kirchenanzeiger“Stellungnahme des Vereins
„Die Franziskanerkirche ist eine Nebenkirche der Stadtpfarrei Mariä Himmelfahrt. Sie gehört mit dem südlichen Teil des Kreuzganges der Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt.“die Aussage ist richtig
Behauptung im „Kirchenanzeiger“Stellungnahme des Vereins
„Der Förderverein Orgelmuseum hat ein Erbbaurecht für rund 15m² (Kassenraum) und einen Zugang über den Kreuzgang von der Kirchenstiftung zugesichert bekommen.“die Aussage ist falsch
richtig ist:
dem Förderverein Orgelmuseum Franziskanerkirche Kelheim e. V. wurde vom Eigentümer des Nachbargrundstücks (frühere Klosterbrauerei Seitz) das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht für den Kassenbereich (ca. 15 m²) eingeräumt; (siehe Nutzungsrecht)
richtig ist weiter:
dem Förderverein Orgelmuseum Franziskanerkirche Kelheim e. V. wurde von der Katholischen Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt ein unentgeltliches Gehrecht an den Fl.Nr. 635/2 (Teil des Kreuzgangs neben Kassenbereich), 635/3 (Teil des Kreuzganges nord-östliches Teilstück) und 635/4 (langer Teil des Kreuzganges mit Sakristei) und damit auch die darüber liegenden Räume im 1. Obergeschoss, in denen sich die Dauerausstellung befindet
(siehe Räumlichkeiten)
richtig ist insbesondere auch:
Die eingeräumten unentgeltlichen Gehrechte dürfen ausdrücklich sowohl durch die Mitglieder des Förderverein Orgelmuseum Franziskanerkirche Kelheim e. V. als auch durch von diesem beauftragte Dritte sowie durch die Besucher des Orgelmuseums ausgeübt werden.
(siehe Nutzungsrecht)
Behauptung im „Kirchenanzeiger“Stellungnahme des Vereins
„Der Verein hat derzeit zwei Schlüsselchips, weitere sind in Aussicht gestellt, wenn die Nutzungsvereinbarung unterzeichnet
wird und die Kaution für den zweiten Schlüssel hinterlegt wird.“
die Aussage ist grundsätzlich zutreffend, aber:
richtig ist:
die von der Katholischen Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt vorgelegte „Nutzungsvereinbarung“ enthält so viele den Förderverein Orgelmuseum Franziskanerkirche Kelheim e. V. einschränkende und benachteiligende Regelungen, dass sie als „Knebelvertrag“ gezeichnet werden muss und nicht unterzeichnet werden kann
(Details siehe Notbetrieb/Nutzungsvereinbarung)
richtig ist weiter:
eine Kaution für den zweiten Schlüssel wurde im gerichtlichen Vergleich nicht vereinbart und ist deshalb auch nicht geschuldet