Warum ist in der ehemaligen Franziskanerkirche eine Brandmeldeanlage installiert?
Im Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes Kelheim vom 04.04.1995, der an die Katholische Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt erteilt wurde, ist unter „2. Nebenbestimmungen“ als Auflage formuliert:
„Brandmeldeanlage
Zur Früherkennung von Bränden ist das gesamte Gebäude durch eine Feuermeldeanlage als Nebenanlage zu sichern. Die Druckknopfmelder sind in die Feuermeldeanlage einzubeziehen. Die Nebenanlage ist
auf die Hauptmeldeanlage bei der Polizeiinspektion Kelheim aufzuschalten.
Die Genehmigung ist beim Polizeipräsiduim NB/Opf. zu beantragen. Die Ausführung der Feuermeldeanlage muß nach den Festlegungen der EN 54 und DIN 14675 und der VDE-Bestimmungen 0800 erfolgen.“